Ihr Mitbewerber verletzt auf der Messe Ihre Markenrechte oder wirbt unlauter? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen ganz schnell rechtlichen Rat? Senden Sie uns eine WhatsApp-Nachricht oder eine SMS an +49 172 7087090 Wir antworten sofort!
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Wer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.
Wer vor Gericht streitet, bekommt keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil!
Wir beraten unsere Mandanten seit dem 1. Juli 1997 im Internetrecht. Damit haben wir mehr als zwanzig Jahren Erfahrung auf der Habenseite, die wir gerne an Sie weitergeben. Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt heute im Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Auch in allen anderen Rechtsgebieten, die Sie als Unternehmer betreffen, sind wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ganz gut aufgestellt. Auch wenn Ihr Problem mit dem Internet ausnahmsweise mal ganz und gar nichts zu tun hat. Testen Sie uns gerne, wir scheuen den Vergleich nicht!
Wir tun nicht nur, was wir können!
Wir können auch, was wir tun!
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS mahnt im Namen der T. & D. Versand GbR wegen der Verletzung von Informationspflichten im Online-Handel bezüglich der Online-Streitschlichtungsplattform nach der ODR-Verordnung ab. Der den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zugrunde gelegte Streitwert liegt bei 10.000,00 €.
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Herr Rechtsanwalt Sascha Schlösser mahnt im Namen des Fotografen Peter Atkins wegen der Verletzung von Urheberrechten durch die angeblich rechtswidrige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung seiner Fotos ab. Der den Abmahnungen zugrunde gelegte Streitwert liegt bei 6.000,00 €.
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Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktplätzen sind gesellschaftlich erwünscht und genießen verfassungsrechtlichen Schutz. Den Anbieter eines auf einer Online-Handelsplattform (hier: Amazon) angebotenen Produkts trifft für irreführende Bewertungen des Produkts durch Kunden daher grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung, solange er nicht mit den Bewertungen wirbt oder sie sich sonst zueigen macht. Der Anbieter hat auch nicht die Pflicht, irreführende Kundenbewertungen zu verhindern, da ihn keine Garantenstellung hinsichtlich der Bewertung trifft. Das gilt sogar für Produkte, die den strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes unterliegen.
Die offizielle Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH finden Sie hier.
Den Volltext zu der Entscheidung finden Sie hier.
Herr Rechtsanwalt Jens Bräumer von der Kanzlei it-recht deutschland mahnt im Namen von Frau Gabriela Neumeier wegen der Verwendung eines angeblich von ihr angefertigten und bei Pixelio eingestellten Lichtbilds »Heiliger Abend (Weihnachten) Facebook-Nutzer ab, die das Foto in ihre Timeline eingestellt oder auch nur geteilt haben. Der den Abmahnungen zugrunde gelegte Streitwert liegt bei 3.000,00 €.
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Die Entscheidung des EuGH im Volltext finden Sie hier.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
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Es gibt wohl niemanden, der nicht mindestens einmal davon betroffen war: (Unerwünschte) Werbung, die man aus der normalen Post aussortieren darf. Dazu noch eine Menge Papier- und Plastkmüll, der entsorgt werden muss. Alleine die Wurfsendung »Einkauf aktuell« der Deutschen Post erreicht über 10 Millionen Haushalte in Deutschland - pro Woche. Doch was kann man gegen unerwünschte Werbung im Briefkasten unternehmen? Rechtsanwalt Strömer nimmt in der Sendung Aktuelle Stunde des WDR am 12. November 2019 zur Rechtslage und den Handlungsmöglichkeiten für Betroffene Stellung.
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen im Leitsatz der Entscheidung.