Am 14. Juni 2010 hat Frau Baumann ihre Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten tadellos bestanden. Wir gratulieren ihr an dieser Stelle ganz herzlich und wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute!
Der Europäische Gerichtshof hat sich am 23. März 2010 zu der Frage geäußert, ob der Einsatz fremder Marken als AdWords bei Google eine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung (EuGH, Urt. v. 23.03.10, C-236 bis C-238/08) erging auf Antrag mehrerer französischer Markeninhaber, die in der Verwendung solcher AdWords eine Verletzung ihrer Markenrechte durch den Suchmaschinenanbieter sahen.
Tobias H. Strömer / Februar 2010
In der Nacht auf den 22. Februar 2010 hat Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth seinem Leben selbst ein Ende gesetzt. Ich bin persönlich erschüttert und trauere aufrichtig um einen Menschen, den ich persönlich leider nur flüchtig kennen gelernt habe. Als Urgestein des Computer- und Internetrechts wird er mir trotz oder gerade wegen zahlreicher beruflicher Reibereien in angenehmer und denkwürdiger Erinnerung bleiben.
Wer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Wenn er Glück hat. Sonst erwischt er vielleicht einen Vergleich. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.
Unsere heiße Weihnachtsfeier 2009 haben wir ausgerechnet in der kältesten Nacht des Jahres bei Kerzenlicht und Cocktails in den eigenen Räumen genossen. Einige wenige, sonst wohl eher flüchtige Impressionen von einer karibischen Nacht haben wir für die Ewigkeit und unsere Kanzleichronik festgehalten. Und für die geneigte Leserschar natürlich.... Wir freuen uns auf das Neue Jahr 2010!
Eva N. Dzepina / Dezember 2009
Uns erreicht soeben die Nachricht des DPMA, dass die Wartezeit in Anmeldeverfahren, in denen eine Beschlussfassung des Amtes zu erfolgen hat, derzeit ca. zwölf Monate ab letzter Rückäußerung des Anmelders bzw. seines Vertreters beträgt. Im Klartext: Wenn man sich mit dem Amt um die Eintragungsfähigkeit seiner Marke streiten muss, darf man sich ruhig auf eine längere Wartezeit einstellen.
Eva. N. Dzepina / Oktober 2009
Im Kampf um die Kurzdomains gab es auch glückliche Gewinner: Die DENIC eG hat sich offenbar die Domain »de.de« gesichert. Im gleichen Zug kassierte die DENIC eG jedoch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09):
Herrn Rechtsanwalt Franz wurde im Oktober 2009 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!
Astrid Schröter / September 2009
Einigen Auftraggebern war es bisher ein Dorn im Auge, dass sie - trotz Obsiegens im Prozess - lediglich die Hälfte der an den Prozessbevollmächtigten gezahlten Gebühren für das gerichtliche Verfahren (0,65 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG) von der gegnerischen Partei erstattet bekommen haben. Dieser Ungerechtigkeit hat der Gesetzgeber nun mit Inkrafttreten des § 15a RVG ein Ende gesetzt.
Lehrerbewertungen im Internet auf der mit der Domain »spickmich.de« adressierten Website sind zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) entschieden. Solche Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen, und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich auch das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen. Deshalb seien auch anonyme Bewertungen im Internet zulässig.
Wer seinen Unterlassungsanspruch rasch durchsetzen möchte, kann das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung tun. Allerdings darf er nicht zu lange warten, weil sonst die Dringlichkeit seines Antrags, der so genannte Verfügungsgrund, in Frage steht. Viele Gerichte gestehen dem Antragsteller nicht mehr als sechs Wochen seit Kenntnis vom Verstoß zu. Spätestens dann muss der Verfügungsantrag eingereicht worden sein. Allerdings urteilen deutsche Gerichte nach wie vor uneinheitlich. Jetzt musste das Landgericht Leipzig die Frage in einer urheberrechtlichen Auseindersetzung entscheiden.
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen im Leitsatz der Entscheidung.