Instanzen: LG Düsseldorf, Beschl. v. 12.09.07, 12 O 473-07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.07, I-20 W 153-07
Werden in einem Werbetext lediglich die Dienstleistungen und Tätigkeiten eines Anbieters in allgemeiner Form umschrieben, ist der Text urheberrechtlich nicht geschützt. Eine wörtliche Übernahme durch einen Mitbewerber ist dann auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
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Streitwert: 75.000 €
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