Streitwert:
Antragsverfahren: 17.000,00 €
Widerspruchsverfahren: 13.000,00 €
Unverlangt zugesandte E-Mailwerbung stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Empfänger hat einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Ein Regelstreitwert existiert in solchen Fällen nicht. Legt der Empfänger keine besondere Beeinträchtigung dar, ist ein angemessener Gegenstandswert von 500 € anzusetzen.
Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.
Streitwert: 10.000 €
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen im Leitsatz der Entscheidung.