Streitwert: 25.000,00 €
Streitwert: 7.500,00 €
Wenn ein Arzt auf einem Bewertungsportal (hier: Jameda) bewertet wird, dann enthält eine solche Rezension regelmäßig auch die Tatsachenbehauptung, dass ein Behandlungskontakt überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Rezensent gar nicht Patient war, ist die Tatsachenbehauptung falsch. Dem Arzt steht dann ein Unterlassungsanspruch zu (BGH, Urt. v. 01.03.16, VI ZR 34/15 – Ärztebewertungsplattform).
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