Streitwert: 25.000,00 €
Der Bundesgerichtshof hat einen Forenbetreiber in die Haftung genommen, weil er seine Neutralität verletzt hat (BGH, Urt. v. 04.04.17, VI ZR 123/16). Anstatt eine Ärztebewertung einfach zu veröffentlichen, hat der Betreiber nach eigenem Gutdünken Änderungen vorgenommen.
Wird Google über möglicherweise falsche Tatsachenbehauptungen informiert, die in einer Bewertung aufgestellt werden, muss der Plattformbetreiber binnen vier Tagen das »Stellungnahmeverfahren« einleiten, also mit dem Autor der Bewertung Kontakt aufnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der zu prüfende Sachverhalt überschaubar und die Beschwerde des Betroffenen hinreichend konkret gefasst ist (LG Hamburg, Urt. v. 24.03.17, 324 O 148/16).
Eine Klage gegen die in Irland ansässige Facebook Ireland Ltd. kann nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin Mitte dort auch ohne Übersetzung in die englische Sprache wirksam zugestellt werden. Aufgrund des Umfangs der geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland ist davon auszugehen, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sind, die sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den Kunden in Deutsch kümmern können (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 08.03.17, 15 C 364/16)
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