Tobias H. Strömer Rechtsfragen beim Internet-Marketing Online-Werbung wächst derzeit zehnmal schneller als alle anderen Werbemedien. Kein anderes Medium ist so preisgünstig und effizient bei der Ansprache neuer Kunden und Zielgruppen. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen bei der Neukundengewinnung auf Suchmaschinenmarketing, Kontextwerbung oder Viral Marketing. Dieses Buch bündelt erstmals das aktuelle Wissen einer jungen Branche. Als Standardwerk ist es ein absolutes Muss für Online-Marketing-Spezialisten und solche, die es werden wollen. Die Autoren sind die führenden Köpfe der Online-Branche. Es sind erfolgreiche Fachbuchautoren, hochrangige Experten aus renommierten Unternehmen sowie anerkannte Wissenschaftler. Die Beiträge enthalten Umsetzungsvorschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Von Affiliate- über Suchmaschinenoptimierung bis zum Web 2.0 werden Strategien erläutert und praktische Tipps gegeben. Schwarz (Hrsg.), Leitfaden Online-Marketing, 1. Auflage 2007, marketing-BÖRSE, 853 Seiten, 39,90 €, ISBN 978-300020904-8 |
![]() |
Tobias H. Strömer Website: Rechtsgrundlagen für Vereine Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets legen mehr und mehr Vereine Wert auf eine Darstellung ihres Vereins im World Wide Web. Für den Verein besteht jedoch häufig das Problem, mit einem begrenzten Budget nicht nur die Technik in den Griff zu bekommen, sondern auch noch rechtlich »alle Klippen zu umschiffen«. Eine Präsenz im Internet weckt nämlich nicht nur das Interesse von (potenziellen) Mitgliedern, sondern auch von konkurrierenden Vereinen, Staatsanwälten, Behörden und sog. »Abmahnvereinen«. Umso mehr verwundert es, dass nach wie vor bei der Erstellung von Websites eine gewisse Naivität herrscht, was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht. Nicht nur Vereine, sondern selbst kleine und mittelgroße Unternehmen beauftragen nicht selten mit der Erstellung einer Website den Mitarbeiter mit dem schnellsten Mausklick. Geckle (Hrsg.), Der Verein - Das Organisationshandbuch für die Vereinsführung, Haufe Mediengruppe, Juni 2006, 3-809215-74-0 |
Tobias H. Strömer / Anselm Withöft Webpiraterie! - Das kann teuer werden Das Internet gehört niemandem. Aber wie steht es mit den Texten und Bildern darin? Nichts leichter als sie zu kopieren und weiter zu verwenden für eigene Zwecke - aber leider, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, illegal. Es kann also richtig teuer werden. Die Autoren klären auf über Urheberrecht, geistige Schöpfung, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte im Internet. Schindler/Bader/Eckmann (Hrsg.), Bildung in virtuellen Welten, 1. Auflage 2001, GEP Buchverlag, Frankfurt/Main, 477 Seiten, ISBN 3-932194-38-1 |
Tobias H. Strömer Das ICANN-Schiedsverfahren Wer um Domains streitet, hat oft das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht der Domain-Inhaber, sondern die Domain »verhaftet« wird. Ganz nebenbei sind die Verfahren in der Regel kostengünstiger und schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Normalerweise dauert es gerade einmal anderthalb bis zwei Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Schiedsrichter sind regelmäßig ausgewiesene Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und Markenrechts, die Verfahren weniger formell und deshalb flexibler in der Handhabung. Vor allem aber bieten die neuen Regeln die Möglichkeit, sonst von Vornherein aussichtslose Verfahren zu führen. Der Beitrag umreißt die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Übertragung einer Domain. Barabas/Rossbach (Hrsg.), Internet - E-Business-Strategien für die Unternehmensentwicklung, 1. Auflage 2000, dpunkt Verlag, Heidelberg, 290 Seiten, ISBN 3-932588-89-4 |
Tobias H. Strömer / Ute Roßenhövel Wie schließe ich Verträge? - Rechtliche Aspekte im Internet Digitale Verträge sind grundsätzlich ebenso wirksam wie solche, die auf herkömmliche Art und Weise abgeschlossen werden – es besteht jedoch ein Problem, sobald der Vertragsabschluss bewiesen werden soll. Verträge, die Schriftform erfordern, können zumindest zur Zeit noch nicht verbindlich auf elektronischem Wege abgeschlossen werden. Bei Verträgen via Internet entsteht immer auch die Frage nach dem anzuwendenden Recht und dem Ort, an dem im Streitfall geklagt werden muss. Diese Frage beantwortet sich nach Vereinbarungen zwischen den Parteien oder nach Übereinkünften und nationalen Vorschriften zum "Internationalen Privatrecht". Auch auf digitale Verträge sind die allgemeinen Gesetze anzuwenden – beim eCommerce müssen daher insbesondere auch Jugendschutz- und Verbraucherschutzvorschriften sowie das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachtet werden. Albers/Clement/Peteres/Skiera (Hrsg.), eCommerce - Einstieg, Strategie und Umsetzung im Unternehmen, 1999, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH, Frankfurt/Main, 272 Seiten, ISBN 3-927282-82-0, Beitrag »Wie schließe ich Verträge im Internet? - Rechtliche Aspekte im Internet«, S. 191. |
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen im Leitsatz der Entscheidung.